Unternehmenshilfen für Reeperbahn Betriebe Es wird schon wieder weiter gehen....

Die Reeperbahn ist so vielfältig. Hoteliers, Gastronomen, Künstler. Sie alle sind von dem Folgen der Pandemie betroffen. Hier eine Übersicht über das aktuelle Förderprogramm der Stadt Hamburg. Links zu Informationen.
Die Seite wird regelmäßig geupdated, wenn wir was Neues rausfinden.

Kopf hoch Kollegen. Die Lichter werden wieder angehen!


Hotlines und Mailadressen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden nun zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.

Hafen, Schifffahrt und Logistik:
040 – 428 41-3512 & unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de

Einzelhandel:
040 – 428 41-1648 & unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de

KMU:
040 – 428 41-1497 & unternehmenshilfen.kmu@hamburg.de

Gastronomie, Hotel, Tourismus:
040 – 428 41-1367 & unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de


Finanzielle Soforthilfe

Ein gestuftes Soforthilfeprogramm stellt Mittel aus einem Notfallfonds bereit, der den Fonds des Bundes ergänzen soll. Es handele sich um “direkte, echte Zuschussmittel” für durch die Auswirkungen des Coronavirus’ in finanzielle Not geratene Unternehmen, die je nach Größe Geld in vier Stufen beantragen können.

Stufe eins: 2500 Euro (Solo-Selbststänge)
Stufe zwei: 5000 Euro (weniger als zehn Mitarbeiter)
Stufe drei: 10.000 Euro (10-50 Mitarbeiter)
Stufe vier: 25.000 Euro (51-250 Mitarbeiter)


Spezielle Anträge und Anfragemöglichkeiten für Kreative

Für Kultureinrichtungen und -projekte, angestellte und freischaffend tätige Künstlerinnen, Künstler und Kreative sowie Akteure der Medienwirtschaft gibt es bereits jetzt einige Optionen. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung durch die Stadt Hamburg und/oder den Bund werden folgen. In einem ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Sie die bereits existierenden Angebote wahrnehmen können, insbesondere sind dies:


Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Hausbank

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stehen zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf bereits etablierte Förderinstrumente der KfW wie der „ERP-Gründerkredit“ oder der „KfW-Unternehmerkredit“ zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Informationen dazu finden sich unter: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001


Kurzarbeitergeld über die Bundesagentur für Arbeit

Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Allgemeine Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Bundesarbeitsministerium arbeitet zurzeit an einer Anpassung der Bedingungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld an die aktuelle Situation.


Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler)

Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen (hier wird es voraussichtlich auch eine Anpassung geben, so dass dies auch schnell und unbürokratisch genutzt werden kann).
Diverse weitere Hilfen werden aktuell umgesetzt. So arbeitet die Bundesregierung an steuerpolitischen Maßnahmen und wird den Finanzämtern erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.

Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können schon jetzt zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, zum Beispiel die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer auf Antrag, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen oder Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

Selbständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/aenderungsmitteilungen.html
Zudem arbeiten wir und der Bund an Notfallfonds, mit denen möglichst kurzfristig geholfen werden kann. Auch sollten alle möglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen werden, die denkbar sind.

Zudem bleiben Förderzusagen der Stadt bestehen, auch wenn die geplanten Produktionen und Projekte jetzt nicht umgesetzt werden können.
Es ist eine schwierige Situation, die wir jetzt gemeinsam bewältigen wollen, und die Stadt und die Behörde werden alles versuchen, um Sie so gut wie möglich zu unterstützen.


Beratungsangebote

Servicehotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für Kreativschaffende der Hansestadt Hamburg (Dienstag bis Donnerstag von 14-17 Uhr, Freitag von 10-13 Uhr), Telefon: +49 40 879 7986 – 28

Servicehotline der Firmenhilfe (von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Hotline für Selbstständige: Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
Telefon: +49 40 43216949

Servicehotline für Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld
Telefon: 0800 45555 20

Servicehotline der Investitions- und Förderbank Hamburg zu verschiedenen darlehensbasierten Förderprogrammen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
Telefon: +49 40 248 46 533


Informationen des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Verfahrenswege sind beschrieben und die Maßnahmen stehen grundsätzlich auch den Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft offen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Informationen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg

Auch die BWVI Hamburg hat die Informationen der Bundesregierung noch einmal für Hamburger Unternehmen konkretisiert. Zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier weitere Infos.
www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/


Informationen des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes

Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes hat ebenfalls eine Seite mit Informationen und Angeboten zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 eingerichtet. Dort findet sich auch eine Auflistung mit Angeboten auf Länderebene, die laufend aktualisiert wird.

Aktuelles: COVID-19