Dieses Szenario ist für viele Menschen ein wirklicher Alptraum: Die Handtasche geht verloren oder wird sogar gestohlen. Neben Kreditkarten und Bargeld sind mit der Handtasche im schlimmsten Fall auch Schlüssel und Handy verschwunden.
Ist der Haustürschlüssel auf diese Art abhanden gekommen, muss ein kompetenter Schlüsselnotdienst bei der Öffnung der Wohnungstür helfen – so kann wenigstens wieder die Wohnung betreten werden. Im Nachhinein kann allerdings auch durch die anderen verlorenen Gegenstände ein großer Schaden entstehen. Der folgende Beitrag zeigt, was dagegen zu tun ist.
Konto- und Kreditkarten
Oberste Priorität nach dem Verlust der Handtasche hat die Sperrung aller Geldkarten. Auf den Webseiten der Banken findet sich in der Regel die Rufnummer für die Sperrung. Alle verlorenen Karten auf einmal sperren zu lassen, ist unter dem Notruf 116116 möglich.

Handy und Laptop
Auch das Handy kann und sollte unbedingt gesperrt werden. Dies kann ebenfalls über die Sperrhotline 116116 erfolgen. Auch die Kundenhotline des jeweiligen Mobilfunkbetreibers ist bei der Sperrung behilflich.
Falls das mTan-Verfahren für das Online-Banking genutzt wird, sollten im Übrigen die PIN und die Kontonummer niemals gemeinsam auf dem Handy gespeichert werden. Wird neben dem Handy auch der Laptop entwendet, haben Fremde auf persönliche Daten leichten Zugriff. Es empfiehlt sich daher, sämtliche Pass- und Kennwörter zu ändern. Das Smartphone kann darüber hinaus auch mithilfe einer entsprechenden App über Fernsteuerung gesperrt werden.
Ausweise
Kommt es zu einem Verlust des Ausweises, muss die zuständige Behörde darüber informiert werden. Falls die Online-Funktion des Ausweises aktiviert ist, ist diese ebenfalls zu sperren. Dies ist unter der bereits erwähnten Sperrhotline 116116 möglich.
Ein guter Tipp besteht darin, zuhause eine Liste anzulegen, die sämtliche Karten umfasst, die sich im Portemonnaie befinden. Im Fall der Fälle ist so eine praktische Übersicht vorhanden und es besteht nicht die Gefahr, die Sperrung einer der Karten zu vergessen.
Fahrzeugbrief und Führerschein
Falls die Fahrzeugpapiere und der Führerschein verloren gehen, sollte die örtliche Polizei darüber verständigt werden. Durch diese kann dann eine Verlustmeldung ausgestellt werden, die benötigt wird, um bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein zu beantragen. Der Fahrzeugbrief wird bei der Zulassungsstelle neu beantragt.
Grundsätzlich kann der Führerschein nicht mit der Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden. Das bedeutet, dass auch bei verlorengegangenem Führerschein noch Auto gefahren werden darf. Die Fahrberechtigung kann durch die Polizei auch bei der Führerscheinstelle kontrolliert werden.
Wohnungsschlüssel
Wird eine Mietwohnung bewohnt, sollte der Schlüsselverlust im ersten Schritt bei dem Vermieter gemeldet werden. Dieser kann veranlassen, dass die Schlösser ausgetauscht werden oder ein Ersatzschlüssel angefertigt wird.
Falls es nötig wird, die gesamte Schließanlage des Hauses auszutauschen, können dafür immense Kosten entstehen. Allerdings muss der Mieter für diese nur dann aufkommen, wenn er durch große Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinen Schlüssel verloren hat.
Unabhängig davon, ob die Handtasche durch einen Diebstahl oder die eigene Unaufmerksamkeit verloren geht – ärgerlich ist diese Situation immer. Es entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand, der Nerven, Geld und Zeit kostet. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Handtasche nach einiger Zeit wieder auftaucht. Dokumente, die nicht zwingend benötigt werden, sollten daher erst nach einiger Zeit erneut beantragt werden.
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